Artikel: BIM-Anwendung und Implementierung
Die BIM-Methodik ist bei der DB InfraGO AG zum 01.01.2017 für alle Maßnahmen an DB Personenbahnhöfen verpflichtend anzuwenden. Die Vorgaben zur Anwendung der BIM-Methodik werden mit Anlage 15 des Ingenieurvertrages sowie Anlage 3.12 des Bauvertrages verbindlich vereinbart. Mit dem BIM-Projektabwicklungsplan werden mit Anlage 16 des Ingenieurvertrags und Anlage 3.12.1 des Bauvertrags die projektspezifischen BIM-Ziele und BIM-Anwendungsfälle festgelegt und vertraglich vereinbart.
Seit 01.07.2017 ist für alle neu vergebenen Planungs- und Bauleistungen von Projekten der DB Personenbahnhöfen die Nutzung der Projektkommunikationsplattform vorgeschrieben. Die entsprechenden Informationen finden Sie hier. Anforderungen an die Nutzung der Projektkommunikationsplattform sind im Arch.-Ing.-Vertrag in Anlage 17 und im Bauvertrag in Anlage 3.14 enthalten.
Die Vorgaben zur Anwendung der BIM-Methodik inkl. Anlage A - Digitale Bauteilbibliothek und Baustandards stehen Ihnen als pdf-Datei unter der Rubrik "Vorgaben zur Anwendung der BIM-Methodik" zur Verfügung.
Dieses Dokument enthält die Vorgaben zur Bearbeitung von Projekten mit der BIM-Methodik. Ziele, Anwendungsfälle, Prozesse und erwartete Ergebnisse werden beschrieben. Die dargestellte Methodik ist bei allen Maßnahmen an DB Personenbahnhöfen verbindlich anzuwenden. In Großprojekten sind die Vorgaben zur Anwendung der BIM-Methodik als Basis anzuwenden und hinsichtlich der Ziele und Anwendungsfälle gemäß dem BIM-Einführungsplan zu erweitern.
Hinweis: In der mobilen Version finden Sie die Rubrik in der Menüleiste unter DB BIM.