Oft gestellte Fragen zu den Baustandards

Artikel: Oft gestellte Fragen zu den Baustandards

Was beinhalten die Baustandards?
  1. Baustandards stehen in Form von Richtzeichnungen, Regeldetails, Musterleistungsverzeichnissen bzw. Standardleistungstexten und Vorbemerkungen zur Verfügung.

  2. Die technischen Baustandards sind in der Praxis bewährte Ausführungen und Elemente. Sie basieren auf den anerkannten Regeln der Technik, auf bewährten Bauprodukten sowie auf Erfahrungen von Planern und Baufirmen.

  3. Sie sind verbindlich in der Ausschreibung zu berücksichtigen.

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Sind die Baustandards vollständig?
  1. Die Baustandards decken nicht sämtliche Planungs- und Bauleistungen ab.

  2. Der nicht standardisierte Teil ist vom Planer im konkreten Projekt individuell zu planen.

  3. Nicht zu jedem Anwendungsfall existiert ein Baustandard. Der vorhandene Baustandard ist allerdings soweit möglich bzw. mindestens sinngemäß anzuwenden.
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Für wen gelten die Baustandards?

Für interne und externe Projektbeteiligte beim Planen und Bauen von Verkehrsstationen der DB Station&Service AG.

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Wann wende ich die Baustandards an?

Die Baustandards sind verbindlich auf Grundlage der im Anwenderleitfaden Baustandards beschriebenen Anwendungsgrenzen anzuwenden. Bei Fragen oder Abweichungsbedarf ist der zuständige Anlagentypverantwortliche einzubinden.

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Wie erreiche ich die aktuellen Baustandards?

a. Die Baustandards stehen auf der Informationsplattform Anlagentechnik, Bautechnik und ITK zur Verfügung.

b. Die Standardleistungstexte finden Sie außerdem in iTWO als Teilleistungskataloge (TLK). Wählen Sie im Ordner „Stamm“ das Stammprojekt „DB-DE“, öffnen „Kataloge“ und dort den Ordner „Teilleistungen“. Hier liegen unter „DB S&S“ die Baustandards Personenbahnhöfe als TLK und unter „DB Netz“ weitere Muster LV wie das LV Massivbrücke.

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In welcher Form stehen die Baustandards zur Verfügung?
  1. Musterleistungsverzeichnisse bzw. Standardleistungstexte in den Formaten X83 und PDF
  2. Zeichnungen in den Formaten DWG und PDF
  3. Baustandards in BIM-Methodik: Projektvorlage in Revit, IFC-Bauteile und iTWO 5D-Stammprojekt

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Wie weit darf ich die Baustandards verändern?
  1. Texte und Zeichnungen dürfen nur in Absprache mit dem zuständigen Anlagentypverantwortlichen verändert werden.

  2. Projektirrelevante Texte und Zeichnungen sind zu löschen.

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Wie ist zu verfahren, wenn in der Regelzeichnung eine Bandbreite für ein Maß angegeben ist?

Projektspezifische Angaben, bspw. das exakte Maß, können auch handschriftlich auf den Regelzeichnungen vorgenommen werden.

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Wer trägt die inhaltliche Verantwortung zur Anwendung der Baustandards?
  1. Die Vorgabe und Verpflichtung zur Anwendung von Standardunterlagen unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten entbindet den Ersteller der betreffenden Planungsleistung nicht von seiner Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Planungs- und Vergabeunterlagen und der Übernahme der Gewährleistung für seine gesamte geschuldete Leistung.

  2. Der Planer hat die Widerspruchsfreiheit zwischen Leistungsbeschreibung und den weiteren Vertragsteilen sicherzustellen.

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An wen richte ich Fragen und Feedback?

Über die Kontaktformulare auf der Informationsplattform (unter Baustandards): 

Im Rahmen der Teilnahme an regelmäßigen Informationsveranstaltungen.

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Wie werde ich über Änderungen der Baustandards informiert?
  1. Die auf den Plattformen zur Verfügung gestellten Baustandards sind stets aktuell.

  2. Interne und externe Projektbeteiligte können sich auf den Mailverteiler setzen lassen.

  3. Im Rahmen der Teilnahme an regelmäßigen Informationsveranstaltungen.

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Welche Ziele werden mit der Standardisierung verfolgt?
  1. Umsetzung der Anforderungen aus Markt, Instandhaltung und Betrieb sowie des Kunden

  2. Vereinheitlichung der Planungsqualität

  3. Effizienzsteigerung in der Planung

  4. Vergleichbarkeit von Projekten hinsichtlich der Kosten

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Was muss die Projektleitung im Rahmen der Beauftragung beachten?


  1. In den Standardunterlagen des Einkaufs „Architekten-/Ingenieurvertrag“ und „Zu beachtende Unterlagen“ sind die „Baustandards Personenbahnhöfe“ anzukreuzen.

  2. In den Standardunterlagen des Einkaufs „Architekten-/Ingenieurvertrag“ ist die Anlage 14 „Liste Anwenderfreigaben Personenbahnhöfe“ anzukreuzen.

  3. Im Inhaltsverzeichnis der Vergabeunterlagen (208.1213V22) sind unter Punkt 3 "Leistungsbeschreibung" das Auswahlfeld "Baubeschreibung/Vorbemerkungen mit allgemeinen und technischen Angaben" sowie der Hinweis im Listenfeld auszuwählen. Hier wird auf die besonderen Regelungen zur Abnahme und Übergabe von Bestandsplänen hingewiesen.

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