Artikel: Leitfaden zum Programm Nachrüstung Wetterschutz LuFV III an DB Personenbahnhöfe
Regelwerk: 813.0203 - Wetterschutzanlagen konstruieren und bemessen
Mit der LuFV III (2020-2024) wurden die Anforderungen an die Qualitätskennzahl QKZ-FB-B zur Erreichung des „angemessenen Wetterschutzes“ für Verkehrsstationen (Vst.) ≤ 1.000 R/d erhöht. Das Soll änderte sich folglich:
• Vst. < 100 R/d auf 1 Wetterschutzhaus (WSH) pro Bahnsteig (alt: 1 WSH pro Vst.)
• Vst. mit 301 - 1.000 R/d auf 2 WSH pro Bahnsteig (alt: 1 WSH pro Bahnsteig).
Zur Ergänzung des nun fehlenden Wetterschutzes wurde in der LuFV III ein Zusatzbudget eingerichtet, welches die DB S&S AG zu entsprechenden Nachrüstungsmaßnahmen verpflichtet, die je Regionalbereich in einem stationsübergreifenden „RB-Projekt“ umgesetzt werden (2020 bis 11/2024).
Bei Einhaltung der im Leitfaden aufgezeigten Randbedingungen erfolgt eine effiziente und pragmatische Projektdurchführung, um die einzelnen WSH nachzurüsten. Ziel ist es mit möglichst geringem technischen und wirtschaftlichen Aufwand die fehlenden WSH zu realisieren.