TM 2024-06 I.IPM Fugenbreiten Wandbeläge

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TM 2024-06 I.IPM Fugenbreiten Wandbeläge

Artikel: TM 2024-06 I.IPM Fugenbreiten Wandbeläge

Regelwerk: Ril 8130208A01 Wandbeläge auf Betonoberflächen

Die bisher in der Ril 813.0208A01 Abschn. 4 (7) vorgegebene Mindestgröße von mineralischen Mörtelfugen für keramische Wandbeläge und Naturstein-Wandbeläge von 5mm wird angepasst. Die Vorgabe lautet künftig, dass gleichmäßig breite Fugen von 2-8mm je nach Art und Format der jeweiligen Wandbeläge zu beachten sind. Die Vorgaben für Fugen aus der DIN 18552 und 18332 sind zu berücksichtigen.

Die Technische Mitteilung  TM gilt für die Festlegung, Planung und Errichtung von Wandbelägen aus Keramik und Naturstein im direkten Verbund auf Ingenieurbauwerken, die neu oder umfassend umgebaut werden. Die Regelungen der Technischen Mitteilung sind ab sofort für alle neu zu erstellenden Ausführungsplanungen und zugehörigen Ausschreibungen zu beachten.