Artikel: Vorgaben zur Anwendung der BIM-Methodik
Dieses Dokument enthält die Vorgaben zur Bearbeitung von Projekten mit BIM-Methodik. Ziele, Anwendungsfälle, Prozesse und erwartete Ergebnisse werden beschrieben. Die dargestellte Methodik ist bei allen Projekten der DB Station&Service AG verbindlich anzuwenden. Bei Großprojekten der DB Station&Service AG sind die BIM-Vorgaben als Basis anzuwenden und hinsichtlich der Ziele und Anwendungsfelder gemäß dem BIM-Einführungsplan zu erweitern.
Hinweis: In der PDF-Datei befinden sich Hyperlinks. Damit diese vollumfänglich genutzt werden können, achten Sie bitte darauf, dass sich die Datei in Ihrem PDF-Programm und nicht in einem Viewer Ihres Browsers öffnet. Erforderlichenfalls speichern Sie die Datei vor dem Öffnen bitte lokal ab.
Aktuelle Anpassungen
In den Vorgaben zur Anwendung der BIM-Methodik wurden folgende wesentliche Änderungen vorgenommen:
- Begriffsänderungen: Level of Detail (LoD) ist Level of Geometry (LoG); Bestandsmodell ist nun Grundlagenmodell
- Einführung des standardisierten lokalen Koordinatensystems Verkehrsanlage
- Überarbeitung des Abschnitts zur Verzerrungsfreien Darstellung von BIM-Modellen
- Spezifikation des Begriffs Gesamtmodell und Umsetzung des Grundlagenmodells
- Überarbeitung Vereinfachter Projektablauf durch Einphasenplanung
- BIM-Ingenieurvertrag Bauüberwachung
- Ergänzung Baubesprechung mit BIM in Kapitel 2 und als BIM-Anwendungsfall
- Ergänzung der definierten Vertragsanlage BIM-Projektabwicklungsplan im BIM-Bauvertrag
- teilweise Neustrukturierung der Anordnung von Abschnitten in den Kapitel 1-3
- Aktualisierung der Verlinkungen
- Anpassungen der Anlagen 1, 2, 4, 5, 6
Weitere spezifische Änderungen können dem Index im jeweiligen Dokument entnommen werden.
Die Vorgaben sind seit der Einführung der BIM-Methodik bei DB Station&Service AG zum 01.01.2017 infür alle Maßnahmen an DB Personenbahnhöfen verbindlich für die Ausschreibung zu nutzen und werden mit Anlage 15 des Ingenieurvertrages sowie mit Anlage 3.12 des Bauvertrages verbindlich vereinbart.
Seit 01.07.2017 ist für alle neu vergebenen Planungs- und Bauleistungen von Projekten der DB Station&Service AG die verbindliche Nutzung einer Projektkommunikationsplattform vorgeschrieben. Die entsprechenden Informationen finden sie hier. Anforderungen an die Nutzung der Projektkommunikationsplattform sind im Arch.-Ing.-Vertrag und Ingenieurvertrag Bauüberwachung in Anlage 17 sowie im Bauvertrag in Anlage 3.14 enthalten.