Artikel: Änderungsmitteilung zur Ril 813.05 - Beleuchtungsmaste
Regelwerk: Ril 813.05 Beleuchtung Bahnhöfe
Folgende Regelwerksbestandteile der Ril 813.05 werden zum 01.08.2024 zurückgezogen:
- 813.0501A03 „Beleuchtungsmaste“
- 813.0501A04 „Typstatik für Beleuchtungsmaste“
Die Regelwerksteile 813.0501A03 „Beleuchtungsmaste“ und 813.0501A04 „Typstatik für Beleuchtungsmaste“ werden ab 01.08.2024 aus dem Regelwerk 81305 zurückgezogen und anschließend in den Baustandard Personenbahnhöfe überführt. Die „Typstatik“ (813.0501 A04) wird unverändert in den Baustandard überführt.
Änderungen ergeben sich für „Beleuchtungsmaste“ (813.0501 A03). Die Masten erhalten keinen Farbanstrich.
Planungen, die zwischen 01.09.2023 und 01.08.2024 begonnen wurden, können nach dem zum Zeitpunkt des Planungsstarts gültigen Regelwerk fortgeplant werden. Entsprechende Planprüfungen erfolgen ebenfalls gemäß dem zum Zeitpunkt des Planungsstarts gültigen Regelwerk.
Hinweis: Sollte mit einem mattschwarzen Anstrich der Beleuchtungsmasten geplant oder diese bereits baulich umgesetzt worden sein, wird voraussichtlich der gem. TSI PRM notwendige Kontrastwert zwischen Beleuchtungsmast und anthrazitfarbenen Belag nicht eingehalten (Siehe auch Ril 813.0205A01). Die Einhaltung der Kontrastwerte muss demzufolge projektspezifisch abgesichert werden. Es wird daher wird empfohlen, die Beleuchtungsmaste auf nur verzinkt, ohne zusätzlichen Farbanstrich, umzuplanen.