Nachhaltige Planung und Bau von Personenbahnhöfen

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Der Blick auf einen der Bahnsteige des Bahnhofs Lengede-Broistedt nach der Aufwertung im Rahmen des Konzepts Zukunftsbahnhof (ZKB) durch verschiedene bauliche und gestalterische Maßnahmen.
Informationen über die Nachhaltigkeit bei Planung und Bau von Personenbahnhöfen

In der DB InfraGO AG ist Nachhaltigkeit im Selbstverständnis des Geschäftsbereichs Personenbahnhöfe als „Deutschlands Größter Gastgeber” bereits angelegt und findet sich in der Zielsystematik des Unternehmens wieder.

Die Nachhaltigkeitsstrategie des Baumanagements der DB InfraGO basiert auf den drei Säulen der Nachhaltigkeit „Ökologische Verantwortung“, „Unternehmerische Verantwortung“ und „Soziale Verantwortung“, die nicht isoliert, sondern gleichwertig berücksichtigt werden müssen. Nur wenn Ökologie, Wirtschaftlichkeit und gesellschaftliche Verantwortung gemeinsam gedacht und umgesetzt werden, lässt sich eine nachhaltige, dauerhaft tragfähige Infrastruktur schaffen.

Die Verwendung langlebiger und wartungsarmer Bauprodukte in Anlagen mit einer Nutzungsdauer von über 80 Jahren leisten beispielsweise durch den reduzierten Ressourcenverbrauch, geringe Instandhaltungs- und Ersatzkosten sowie höhere Zuverlässigkeit und Sicherheit im Betrieb einen wesentlichen Beitrag zur ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Nachhaltigkeit. Auch der Einsatz von Rampen anstelle von Aufzügen stellt durch den fehlenden Stromverbrauch im Betrieb, geringe Betriebs- und Wartungskosten über die Lebensdauer sowie die ständige Verfügbarkeit für mobilitätseingeschränkte Personen ein Beispiel für eine ganzheitlich nachhaltige Maßnahme dar. In den vergangenen Jahren wurden, insbesondere im Bereich der Barrierefreiheit, erhebliche Fortschritte erzielt. Viele Anforderungen an die Nachhaltigkeit sind bereits heute in der Planung und im Betrieb etabliert und werden bereits heute erfolgreich praktiziert – etwa die lange Lebensdauer unserer Bauwerke, die hohe Standards bei der Barrierefreiheit oder die stetige Optimierung von Planungs- und Bauprozessen..

Gleichzeitig besteht weiterer Handlungsbedarf, insbesondere im Hinblick auf Klima-, Umwelt-, Natur- und Ressourcenschutz, Klimaresilienz, Kreislaufwirtschaft und Bauen im laufenden Betrieb. Hier gilt es, bewährte Ansätze zu ergänzen und neue Lösungen aktiv in die Umsetzung zu bringen – sowohl im Neubau als auch im Bestand.

Zentral bleibt: Nachhaltigkeit muss über die gesamte Nutzungsdauer eines Bauwerks hinweg gedacht werden. Denn was heute kurzfristig effizient erscheint, kann sich langfristig als weniger nachhaltig herausstellen. Daher ist es wichtig, bei jeder Planung alle Interessen und Auswirkungen mitzudenken – von der Inbetriebnahme bis zur Nachnutzung. Durch nachhaltige Planungsentscheidungen, wie beispielsweise flachere Geländeanpassungen anstelle von Stützmauern, können langfristig ökologische und funktionale Vorteile erzielt werden.

Ziel ist eine zukunftsfähige Infrastruktur, die ökologischen, ökonomischen und sozialen Anforderungen gleichermaßen gerecht wird.

Aus der Nachhaltigkeitsstrategie der DB InfraGO, Geschäftsbereich (GB) Personenbahnhöfe, leitet sich der Grundsatz für Nachhaltiges Planen und Bauen ab:

„Personenbahnhöfe müssen so geplant und errichtet werden, dass diese sicher, umwelt- und kundenfreundlich, wirtschaftlich und zukunftsorientiert gebaut und betrieben werden. Ökonomie, Ökologie und Soziales als Säulen der Nachhaltigkeit werden in Einklang gebracht und die Personenbahnhöfe zu attraktiven und zukunftssicheren Mobilitätsdrehscheiben für Reisende entwickelt.“

Dieser Grundsatz ist integraler Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie des Baumanagements, GB Personenbahnhöfe und stellt die Basis für die grundlegenden Anforderungen an die Nachhaltigkeit dar, welche in das Zielbild der Zukunftsbahnhöfe eingegangen sind im Rahmen der Modernisierung und Attraktivierung kontinuierlich umgesetzt werden:

Barrierefreiheit

Die Anlagen der Personenbahnhöfe sind bei Neu- und um-fassenden Umbauten grundsätzlich so zu planen, dass sie für alle Fahrgäste, insbesondere auch mit Mobilitätseinschränkungen oder Behinderungen, zugänglich und grundsätzlich ohne fremde Hilfe nutzbar sind („design for all“). 

Die mobilitätseinge chränkten Nutzergruppen sind in der TSI PRM definiert (https://www.dbinfrago.com/web/bahnhoefe/bahnhofs-und-stadtentwicklung/Barrierefreie-Bahnsteige-und-Zuwegungen-in-Personenbahnhoefen-11120282).

Die barrierefreie Gestaltung umfasst beispielsweise die Schaffung barrierefreier Zugänge (ggf. auch über Aufzüge, Rampen), taktile Leitsysteme für blinde und sehbehinderte Menschen, die Erhöhung und Verbreiterung von Bahnsteigen oder die Ausstattung mit akustischen und visuellen Reisendeninformationsanlagen. 

Die detaillierten Anforderungen an die Barrierefreiheit ergeben sich aus den im Eisenbahnwesen und Eisenbahnrecht gültigen Regelwerken und anerkannten Regeln der Technik zur barrierefreien Gestaltung. Die Anforderungen aus der EU-Verordnung TSI PRM sind in den Modulen der Richtlinie 813 umgesetzt.

Intermodalität

Die Personenbahnhöfe sollen in das verkehrliche Gesamtkonzept und das städtische/kommunale Umfeld integriert sein (verkehrsgünstige Lage und gute Verknüpfung mit anderen Verkehrswegen und -systemen bei möglichst kurzen, bequemen Fußwegen), um eine nahtlose Verbindung zwischen verschiedenen Verkehrsmitteln zu ermöglichen. 

Dies kann bspw. durch die Planung einer schnellen Erreichbarkeit der Haltestellen anderer Verkehrsträger (Bus, Straßenbahnen, U-Bahnen) sowie Fahrradstellplätze, -parkhäuser oder Car-Sharing-Angebote erreicht werden.

Wegeleitung und Fahrgastinformation

Bei der Planung der Anlagen der Personenbahnhöfe muss auf die Übersichtlichkeit und eine optimale Orientierung und Information der Reisenden geachtet werden. 

Die Information der Reisenden wird durch audiovisuelle Medien wie Zuganzeiger, Vitrinen und Ansagen sichergestellt. Die Reisenden werden durch eine einheitliche Beschilderung und intuitive Wegeleitung schnell und einfach zu ihren Zielen geleitet.

 Komfort und Gestaltung

Die Personenbahnhöfe sollen unter Berücksichtigung funktionaler, architektonischer und städtebaulicher Ansprüche eine gesamthafte, dauerhafte Gestaltung aufweisen und über ausreichende Annehmlichkeiten verfügen, die Komfort und Aufenthaltsqualität der Fahrgäste unterstützen. 

Dies kann bspw. über ausreichende Wartebereiche, Sitzgelegenheiten, Toiletten, Licht und Farbdesign, Reinigung und Einkaufsmöglichkeiten erfolgen. Die Dimensionierung einzelner Leistungselemente erfolgt gemäß Regelwerk und ZKB Handbuch.

 Sicherheitsempfinden

Die Anlagen der Personenbahnhöfe sind so zu planen und zu bauen, dass ein individuelles Sicherheitsgefühl gefördert wird. 

Dies kann bspw. durch eine gute Beleuchtung, Ansagen, Hinweisschilder, Markierungen, Videoüberwachung erreicht werden.

 Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit

Die Anlagen der Personenbahnhöfen sind so auszulegen, dass sie zuverlässig funktionieren und für den Betrieb verfügbar sind. 

Hierzu gehört insbesondere eine hohe Verfügbarkeit von Anlagen, z. B. Fahrtreppen, die Berücksichtigung von Anforderungen hinsichtlich der Anpassung an den Klimawandel (Klimaresilienz) und die Resistenz gegen Vandalismus. 

 Kapazität

Die Infrastruktur der Personenbahnhöfe (Bahnsteigzugänge und -flächen) ist als wesentliches Element der Kapazität im Eisenbahnsystem für den Personenverkehr angemessen (d.h. wirtschaftlich und zukunftsorientiert) zu dimensionieren. 

Die Planungen werden so ausgerichtet, dass das erwartete Verkehrsaufkommen zu bewältigen ist, ohne dass es im Reisendenverkehr zu Überfüllungen oder Engpässen kommt, oder andererseits bei sinkendem Bedarf zu viel Infrastruktur vorgehalten wird.

 Wirtschaftlichkeit

Die Personenbahnhöfe müssen bedarfsgerecht dimensioniert und wirtschaftlich geplant, errichtet und über die Nutzungsdauer betrieben werden (Lebenszykluskosten), um einen hohen Nutzen der eingesetzten Mittel zu erreichen.

Insbesondere sollen robuste, langlebige bauliche Anlagen gewährleistet werden. Die Anforderungen an Wartung und Instandhaltung, den Betrieb und Reinigung sind in der Planung zu berücksichtigen.

Eine bedarfsgerechte Dimensionierung der Anlagen erfolgt unter Berücksichtigung der grundsätzlichen Unterschiede zwischen den Personenbahnhöfen, z.B. hinsichtlich der Bahnhofskategorie, der Reisendenfrequenz, Anzahl der Zughalte, Bahnsteige/-kanten und Bahnsteiglängen.

 Stakeholdermanagement

Die Planung soll die Interessen der Stakeholder berücksichtigen, Anforderungen der Reisenden, der Verkehrsunternehmen, der Anwohner, der Stadtplanung, etc. werden aufgenommen und im Gesamtkonzept abgewogen. 

Hierzu sind u. a. die Methoden des Anforderungsmanagements und des Building-Information-Modeling mit 3D-Modellen zu nutzen, um eine präzise Visualisierung und eine nachhaltige Abstimmung zu ermöglichen.

 Digitalisierung

Die Personenbahnhöfe sollen mit der Methode Building-Information-Modeling (BIM) geplant und gebaut werden, die ab Planungsbeginn bis zum laufenden Betrieb die Projekte in objektorientierten Modellen abbildet. Die Vorgaben zur Anwendung der BIM-Methodik (https://www.deutschebahn.com/BIM-Methodik) sind verbindlich anzuwenden.

BIM-Modelle werden mit Informationen angereichert und kontinuierlich über die Projektphasen hinweg fortgeschrieben. Informationsbedarfe, die für die Projektabwicklung erforderlich werden, werden aus den Modellen abgeleitet. Die Anwendung wird durch die Bereitstellung standardisierter Bauteile in einer digitalen Bauteilbibliothek nachhaltig unterstützt. Datenbanken und digitalisierte Prozesse sollen genutzt werden. Informationen zur BIM-Methodik und Anwendung werden in der jeweils aktuellen Fassung auf der Informationsplattform Anlagentechnik, Bautechnik und ITK im Internet zur Verfügung gestellt. 

 Bauen im laufenden Betrieb

Die Planung muss so gestaltet sein, dass die Auswirkungen des Bauens auf den Zugbetrieb und die Reisenden so gering wie möglich sind und kurze Sperrpausen mit intensiver Bautätigkeit genutzt werden. 

Dies umfasst beispielsweise gewerkeübergreifendes Bauen, modulares Bauen und Vorfertigung, die Planung von temporären Haltestellen oder Bahnsteigen während des Bauprozesses.

 Dokumentation

Die Projekt- und Bestandsdokumentation muss den Anforderungen der Genehmigungsbehörden und der DB entsprechen. 

Die Projektdokumentation ist eine technische Grundlage für einen sicheren und wirtschaftlichen Betrieb sowie für den nachhaltigen Ersatz, Neubau, Instandhaltung, Optimierung und Änderung der baulichen und techn. Anlagen.

Klimaschutz 

Die Personenbahnhöfe sollen so geplant und die verwendeten Produkte so eingesetzt werden, dass im Bau und Betrieb Netto-Treibhausgasneutralität gemäß Klimaschutzgesetz des Bundes bis 2045 erreicht wird. 

Dies soll beispielsweise durch den Einsatz CO2-reduzierter Materialien, optimierte Transport- und Lieferketten, und/oder mit Hersteller-Zertifikaten als Nachweis für CO2-Reduktionmaßnahmen erreicht werden.

Die Konzernstrategie der DB beinhaltet das Ziel, bis 2040 Treibhausgasneutralität zu erreichen. Der Einsatz erneuerbarer Energien bei Änderungen von Betriebsanlagen ist bei Wirtschaftlichkeit umzusetzen.

 Ressourcenschutz und Kreislaufwirtschaft

Die Personenbahnhöfe sollen so geplant werden, dass im Bau und im Betrieb der Ressourceneinsatz und die Abfallerzeugung minimiert werden. 

Dies kann bspw. durch energieeffiziente, nutzungsabhängige Beleuchtung, Heizung und Klimatisierung sowie die Minimierung von Wärmeverlusten erreicht werden. Eine hohe Langlebigkeit soll geplant und Material mit hohem Recyclinganteil und hoher Recyclingfähigkeit eingesetzt werden, um Kreislaufwirtschaft zu erreichen. Bei der Verwendung kritischer Rohstoffe in Bauprodukten ist eine Substitution durch den Hersteller anzustreben. 

 Umwelt- und Naturschutz

Bauliche Anlagen sollen so geplant, gebaut und betrieben werden, dass der Schutz von Natur und Umwelt gewährleistet ist und negative Beeinträchtigungen von Flora und Fauna vermieden bzw. reduziert werden.

Dies kann bspw. durch Reduzierung von Schadstoff-, Licht- und Lärmemissionen erfolgen. Maßnahmen für ein nachhaltiges Flächenmanagement wirken sich positiv auf die Artenvielfalt aus und ermöglichen es, Habitate zu schützen bzw. neu zu schaffen. Die Versickerung von Regenwasser, eine möglichst geringe Bodenversiegelung und Förderung der Biodiversität sollen angestrebt werden.

Auch kleine Maßnahmen haben Wirkung. Ob Materialwahl, Energieeinsparung oder ressourcenschonende Planung – viele kleine Beiträge summieren sich zu einem spürbaren Effekt.

Sie möchten sich mit Ihren Ideen und Produktinnovationen einbringen und uns zu unterstützen, die Umsetzung der grundlegenden Nachhaltigkeitsanforderungen für das Planen und Bauen der Personenbahnhöfe gemeinsam erfolgreich voranzutreiben?

Dann lassen Sie uns gemeinsam in den Dialog zu treten und senden uns Ihre Anfragen und Hinweise gern an Informationsplattform@deutschebahn.com.