TM 2018-03 Inspektion von Bahnsteigen und Bahnsteigzugängen

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TM 2018-03 Inspektion von Bahnsteigen und Bahnsteigzugängen

Artikel: TM 2018-03 Inspektion von Bahnsteigen und Bahnsteigzugängen

Nach § 4 (3) des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) und nach § 2 (1) der Eisenbahn- Bau und Betriebsordnung sind die Eisenbahnen verpflichtet, ihren Betrieb sicher zu führen und die Eisenbahninfrastruktur sicher zu bauen und im sicheren Zustand zu halten.

Dies bedeutet, dass u.a. Bahnsteige bzgl. Betriebs,- Verkehrs,- und Standsicherheit regel- mäßig oder auf Anordnung inspiziert werden müssen.
Zweck dieser Technischen Mitteilung (TM) ist es, die Grundlagen und Handlungsanweisungen zur Inspektion von Bahnsteigen und Bahnsteigzugängen bekannt zu geben.

Folgende Inspektionsarten sind für konventionelle Bahnsteige und Bahnsteigzugänge eingeführt:
1. Die „Jahresinspektion“ umfasst die Erkennung von Mängeln sowie deren Erfassung, Bewertung, Beobachtung und die Ableitung geeigneter Maßnahmen im Rahmen der Instandhaltung.
2. Die „Hauptinspektion“ erweitert die Jahresinspektion hinsichtlich der Bewertung des technischen Zustands.
3. Die „Sonderinspektion“ erfolgt nach besonderen Anlässen oder außergewöhnlichen Ereignissen außerhalb der Inspektionsfristen.