Artikel: TM 2021-01 zu Ril 813.0102 Änderung von Bahnsteignutzlängen bzw. Bahnsteigbaulängen und Stilllegung von Bahnsteigen
Regelwerk: 813.0102 - Projektbedarf mit der Aufgabenstellung zum Projekt festlegen
Zur Umsetzung der Strategie der Starken Schiene sind anstelle von Bahnsteigverkürzungen grundsätzlich Teilerneuerungen nach Ril 813.0201 durchzuführen. Mit einer Teilerneuerung bleibt die vorhandene Bahnsteigbaulänge bzw. Ausbaureserve erhalten; die Teilerneuerung ist zudem planrechtsfrei.
Dieser Grundsatz ist nun in der Fortschreibung der TM 2021-01 zu Ril 813.0102 (ehemals: Bedarfsgerechte Bahnsteignutzlängen) mit dem neuen Titel Änderung von Bahnsteignutzlängen bzw. Bahnsteigbaulängen und Stilllegung von Bahnsteigen verdeutlicht. Weitere Neuerungen der Fortschreibung sind u.a. die klare Trennung der Begriffe und Verfahrensweisen zur Bahnsteignutzlänge und Bahnsteigbaulänge sowie eine verbesserte Prozessdarstellung.