Artikel: TM 2025-01 I.ISI Anbindung von Aufzugnotruf (ANR) über öffentliche Mobilfunkprovider
Regelwerk: Ril 813.0450 - ITK-Anlagen Personenbahnhöfe
Die vorliegende TM schreibt die bestehenden Vorgaben der Ril 813.0450 (10/24) bzgl. Anbindung an das öffentliche Telefonnetz fort: Die Anbindung über Telekom Festnetz (MSAN-POTS) ist nicht mehr obligatorisch, öffentlicher Mobilfunk ist künftig für Erst- und Zweitweg zugelassen.
Die Reglungen ersetzen die entsprechenden Vorgaben aus der Ril 813.0450 Kapitel 17 Absätze (5) bis (8) und finden bei Planung von Aufzugsnotrufsystemen bei allen Aufzügen, die von der DB InfraGO AG Personenbahnhöfe betrieben werden, Anwendung.
Aktuelle Planungen können gemäß der bestehenden Ril 813.0450 umgesetzt werden, wenn am Standort MSAN POTS Anschlüsse zur Verfügung stehen. Es wird jedoch empfohlen, möglichst gemäß der vorliegenden TM umzusetzen, da eine Abkündigung von MSAN POTS Anschlüssen durch die Deutsche Telekom in naher Zukunft zu erwarten ist.