Artikel: Informationsschreiben zum Entfall von Papieroriginalen im Rahmen der Projektdokumentation
Ab dem 01. September 2025 entfällt die Pflicht, Papieroriginale der Baudokumentation gemäß TM 2019-02 - Archivierung Papieroriginale bei Projektdokumentation mit PKP an das Zentralarchiv zu übergeben. Stattdessen reicht künftig eine fortgeschrittene elektronische Signatur auf digitalen Dokumenten aus (z. B. über Desktop Connect).
Da es keine gesetzliche Verpflichtung zur Aufbewahrung von Bauakten in Papierform gibt, wird das Restrisiko einer späteren Beweisführung (sogenannter „Augenscheinbeweis“ in Gutachten oder Gerichtsverfahren) als vernachlässigbar eingeschätzt.
Übergangsregelung
Projekte, die ab dem 01.09.2025 den Meilenstein „6.20.010 Baubeginn erfolgt (baubetrieblich/physisch)“ erreichen, müssen alle relevanten Dokumente ausschließlich digital und mit fortgeschrittener elektronischer Signatur in der PKP ablegen.
Projekte, die diesen Meilenstein bereits vor dem 01.09.2025 erreicht haben, können weiterhin nach der bisherigen Regelung (TM 2019-02) verfahren oder optional komplett auf die digitale Abgabe umstellen. In letzterem Fall ist ebenfalls die elektronische Signatur erforderlich.