TM 2019-02 - Archivierung Papieroriginale bei Projektdokumentation mit PKP

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Regelwerk: 813.0104 - Dokumentationsvorgaben

Regelung zur Archivierung von notwendigen Papieroriginalen der Projektdokumentation im Zentralarchiv bei Verwendung der PKP - massive Reduktion der Papierversion der Projektakten.

Ab dem 01. September 2025 entfällt die Pflicht, Papieroriginale der Baudokumentation gemäß TM 2019-02 an das Zentralarchiv zu übergeben. Stattdessen reicht künftig eine fortgeschrittene elektronische Signatur auf digitalen Dokumenten aus, wie sie im Archivierungsprozess LP05-06-08 vorgesehen ist (z. B. über Desktop Connect).

Übergangsregelung

Projekte, die ab dem 01.09.2025 den Meilenstein „6.20.010 Baubeginn erfolgt (baubetrieblich/physisch)“ erreichen, müssen alle relevanten Dokumente ausschließlich digital und mit fortgeschrittener elektronischer Signatur in der PKP ablegen.

Projekte, die diesen Meilenstein bereits vor dem 01.09.2025 erreicht haben, können weiterhin nach der bisherigen Regelung (TM 2019-02) verfahren oder optional komplett auf die digitale Abgabe umstellen. In letzterem Fall ist ebenfalls die elektronische Signatur erforderlich.