Treppen als Bahnsteigzugang von einer Personenunterführung inkl. Verbindungselemente

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Artikel: Treppen als Bahnsteigzugang von einer Personenunterführung inkl. Verbindungselemente

Baustandard Treppen inkl. Verbindungselemente

Gültig ab: 04.01.2016

Die DB Station&Service Aktiengesellschaft ist als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung mit Wirksamkeit zum 27.12.2023 auf die DB Netz Aktiengesellschaft unter zeitgleicher Umfirmierung in DB InfraGO Aktiengesellschaft verschmolzen worden. Auf die DB InfraGO Aktiengesellschaft (ehemals DB Netz Aktiengesellschaft) als übernehmende Rechtsträgerin ist das Vermögen einschließlich der Verbindlichkeiten der DB Station&Service Aktiengesellschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übergegangen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwG). Die DB Station&Service Aktiengesellschaft ist erloschen (§ 20 Abs. 1 Nr. 2 UmwG).

Die hier bereitgestellten Dokumente gelten mit der Maßgabe fort, dass sich die Bezeichnung DB Station&Service AG nunmehr auf die DB InfraGO AG, Geschäftsbereich Personenbahnhöfe richtet.

Anwenderleitfaden Baustandards Personenbahnhöfe 

Wissenssprint zum Baustandard für Treppen zu Personenunterführungen