Artikel: Arbeitshilfe für die Nachrüstung von Fahrradrinnen
Zur Entlastung der Aufzüge und zur Verbesserung des Angebots für Fahrradreisende sollen Fahrräder möglichst über Treppen geschoben werden können. Dadurch wird sichergestellt, dass Aufzüge vorrangig Personen im Sinne der TSI PRM zur Verfügung stehen und lange Wartezeiten vermieden werden. Insbesondere an Verkehrsstationen ohne Aufzüge oder Rampen besteht ein Bedarf, Treppen nachträglich mit Fahrradrinnen auszustatten.
Ziel dieser Arbeitshilfe ist es, eine klare Entscheidungshilfe zu geben, unter welchen Rahmenbedingungen eine Nachrüstung möglich ist und welche Variante (Beton oder Stahlblech) sinnvoll eingesetzt werden kann.
Die Regelung gilt ab sofort. Vor Ort sind unter anderem Sicherheitsanforderungen, Durchgangsbreiten sowie elektrische Rahmenbedingungen zu prüfen. Können die Vorgaben nicht eingehalten werden, ist eine Abstimmung mit dem zuständigen Anlagenverantwortlichen erforderlich.
Die Arbeitshilfe richtet sich insbesondere an Planungs-, Bau- und Instandhaltungseinheiten sowie an ausführende Firmen im Bereich Verkehrsstationen. Sie definiert die technischen und baulichen Rahmenbedingungen für die Nachrüstung von Fahrradrinnen aus Beton oder Edelstahlblech an Bestandstreppen.