Leitfaden Umgang mit Zwischenzuständen

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Leitfaden Umgang mit Zwischenzuständen

Artikel: Leitfaden Umgang mit Zwischenzuständen

Dieser Leitfaden regelt einheitlich und verbindlich den Umgang mit Zwischenzuständen und Zwischenzeitlichen Betriebsaufnahmen nach §23 EIGV bei Baumaßnahmen an Personenbahnhöfen der DB InfraGO AG. Auf der Grundlage des Prozesshauses des Geschäftsbereichs Personenbahnhöfe der DB InfraGO AG werden Begriffe (z.B. auch Baubehelfe, Bauzustände) definiert und das Verfahren sowie die Mindestdokumentation und Mängelbeseitigung als Voraussetzungen für die Nutzungsaufnahme detailliert beschrieben.