Artikel: TM 2024-03 I.IPM Blitzschutzmaßnahmen an Personenüberführungen
Regelwerk: Ril 813.0202 Bahnsteigzugänge
Die Ril 954.9105 regelt den Blitzschutz für Gebäude und Besonderheiten im Abschnitt 9. Besonderheiten laut Ril 954.9105 sind u. a. „Brücken und Stege mit Personenverkehr“. Die in der Ril 954.9105 festgelegten Blitzschutzmaßnahmen gelten daher auch für Personenüberführungen. Auf Grund gesammelter Erfahrungen und eingegangener Anfragen zur Ausstattung von Personenüberführungen mit Blitzschutzmaßnahmen ist die Regelung der Ril 813.0202, Abschnitt 10 (27) in Verbindung mit der Ril 954.9105, Abschnitt 9 zu spezifizieren. Damit sollen Unstimmigkeiten bei der Planung und Errichtung von Blitzschutzmaßnahmen an Personenüberführungen ausgeschlossen werden.