Artikel: TM 2024-04 I.IPM Fahrradrinne an Treppen
Regelwerk: Ril 813.0202 Bahnsteigzugänge
Die Fahrradrinne ist ein mögliches Ausstattungselement für eine Treppe, die bisher bei besonderem Bedarf vorgesehen werden kann. Um die Mitnahme von Fahrrädern an Bahnhöfen zu erleichtern und die Wartezeiten vor Aufzügen zu reduzieren, sollen zukünftig an neuen Treppenanlagen grundsätzlich Fahrradrinnen vorgesehen werden. Ziel ist es, die Effizienz und Zugänglichkeit unserer Infrastruktur zu verbessern und den Bedürfnissen einer steigenden Anzahl von Fahrradnutzern gerecht zu werden.