Artikel: TM 2021-03 - Definition Schnittstelle Aufzug/Fahrtreppe zur elektrischen Energieanlage Regelwerk: 813.04 - Planungshandbuch Anlagentechnik Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten bei Neubau, einschließlich Austausch und bei der Instandhaltung an Förderanlagen, Festlegungen zur Schnittstelle zu den elektrischen Energieanlagen (EEA) Definition Schnittstelle Aufzug/Fahrtreppe zur elektrischen Energieanlage PDF | 1007,7 KB