TM 2021-03 - Definition Schnittstelle Aufzug/Fahrtreppe zur elektrischen Energieanlage

TM 2021-03 - Definition Schnittstelle Aufzug/Fahrtreppe zur elektrischen Energieanlage

Artikel: TM 2021-03 - Definition Schnittstelle Aufzug/Fahrtreppe zur elektrischen Energieanlage

Regelwerk: 813.04 - Planungshandbuch Anlagentechnik

Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten bei Neubau, einschließlich Austausch 
und bei der Instandhaltung an Förderanlagen, Festlegungen zur Schnittstelle zu den elektrischen Energieanlagen (EEA)