Artikel: Vorgaben für die Behandlung von Bodenbelägen
Baustandard Bodenbeläge
Gültig ab: 29.04.2016
Bei der Revitalisierung und beim Neubau von unterirdischen Personenverkehrsanlagen (uPva).
Die DB Station&Service Aktiengesellschaft ist als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung mit Wirksamkeit zum 27.12.2023 auf die DB Netz Aktiengesellschaft unter zeitgleicher Umfirmierung in DB InfraGO Aktiengesellschaft verschmolzen worden. Auf die DB InfraGO Aktiengesellschaft (ehemals DB Netz Aktiengesellschaft) als übernehmende Rechtsträgerin ist das Vermögen einschließlich der Verbindlichkeiten der DB Station&Service Aktiengesellschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übergegangen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwG). Die DB Station&Service Aktiengesellschaft ist erloschen (§ 20 Abs. 1 Nr. 2 UmwG).
Die hier bereitgestellten Dokumente gelten mit der Maßgabe fort, dass sich die Bezeichnung DB Station&Service AG nunmehr auf die DB InfraGO AG, Geschäftsbereich Personenbahnhöfe richtet.
Sonstige Dokumente |
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Die Liste "Anwenderfreigaben Personenbahnhöfe" finden Sie hier. |
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