TM 2024-03 I.IPM Blitzschutzmaßnahmen an Personenüberführungen
Regelwerk: Ril 813.0202 Bahnsteigzugänge, Ril 954.9105 Gebäudeblitzschutz, Bauliche Anlagen, Elektrotechnik
Die bestehende Anforderung der Ril 813.0202 Abs. 10 (27), „PÜ sind gemäß Ril 954.9105 mit einer Blitzschutzanlage entsprechend DIN EN 62305-3, Beiblatt 2 auszurüsten“, wird wie folgt konkretisiert.
Für Personenüberführungen gilt die Blitzschutzklasse III (vgl. Ril 954.9105, Abschnitt 3 (2)). Eine gesonderte Risikobetrachtung ist nicht erforderlich. Somit gelten für den Blitzschutz von Personenüberführungen die Vorgaben der Normenreihe DIN EN 62305 (VDE 0185).
Für die Errichtung von Personenüberführungen ist der Blitzschutz zu planen. Eine Blitzschutzfachkraft ist hinzuziehen.
Es sind keine gesonderten Blitzschutzmaßnahmen erforderlich, sofern die Anforderungen der DIN EN 62305 Beiblatt 2 eingehalten werden.
Die TM gilt für die Festlegung, Planung und Errichtung von Blitzschutzmaßnahmen für Personenüberführungen, die neu oder umfassend umgebaut werden.
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